Die Ziele

 

 

 

 

 

Satzung

 des

 Verein der Gartenfreunde

 Spandau-Hakenfelde 1926 e. V.

 

                                                                              §1

                                                               Zweck des Vereins

 

(1 )  Der Verein hat den Zweck,

        a )die Gemeinschaft der Siedler und Eigenheimbesitzer in Hakenfelde zu fördern.

 

        b)bei der Regionalentwicklung von Wohnen und Umfeld in der Waldsiedlung und im

         unmittelbaren Nahbereich (Gebiet des Wohnumfeldes) mitzuwirken.

 

(2)    Der Vereinszweck soll erreicht werden durch

         a)Aufklärung und Unterrichtung der Mitglieder in Garten- und Siedlungsfragen.

 

         b)Pflege des geselligen Zusammenseins und des Erfahrungsaustausches unter den

          Mitgliedern und zu anderen Siedlungsgemeinschaften.

 

         c)Anregungen, Planung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen und

          Initiativen - auch von außerhalb des Vereins - zur Pflege und Erhalt der Infra­struktur

          und zur Gestaltung des Wohngebietes der Waldsiedlung und seines Um­feldes.

 

         d)Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

 

        e)Einwirkung auf öffentliche/ nicht öffentliche Entscheidungsträger oder Institutionen,

         soweit dieses den Zielen und dem Zweck des Vereins dienlich ist.

 

(3)   Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

    Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse ausschließlich zu satzungs-

    gemäßen Zwecken.

 

                                                                                     §2

Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

 

(1 )Der Verein führt den Namen

 

                                „Verein der Gartenfreunde Spandau-Hakenfelde 1926 e.V."

 

    und ist im Vereinsregister eingetragen.

(2)Der Verein hat den Sitz in Berlin-Spandau

(3)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 


§3

 Mitgliedschaft

 

(1)Mitglied kann jeder werden, der seinen Wohnsitz oder Garten in der Waldsiedlung Spandau­

      Hakenfelde hat.

(2)Für eine ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein von

                      a) 20 Jahren wird dem Mitglied die Vereinsnadel in Silber und

                      b) 30 Jahren die Vereinsnadel in Gold verliehen.

                      Die Ehrung wird vom geschäftsführenden Vorstand ausgesprochen.

(3)Verdiente Vorsitzende können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu

     Ehrenvorsitzenden berufen werden.

(4)Mitglieder, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können

    durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden.

 

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