Die Ziele

Satzung
des
Verein
der Gartenfreunde
Spandau-Hakenfelde 1926 e. V.
§1
Zweck des Vereins
(1 ) Der Verein hat den Zweck,
a )die Gemeinschaft der Siedler und Eigenheimbesitzer in Hakenfelde zu fördern.
b)bei der Regionalentwicklung von Wohnen und Umfeld in der Waldsiedlung und im
unmittelbaren Nahbereich (Gebiet des Wohnumfeldes) mitzuwirken.
(2) Der Vereinszweck soll erreicht werden durch
a)Aufklärung und Unterrichtung der Mitglieder in Garten- und Siedlungsfragen.
b)Pflege des geselligen Zusammenseins und des Erfahrungsaustausches unter den
Mitgliedern und zu anderen Siedlungsgemeinschaften.
c)Anregungen, Planung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen und
Initiativen - auch von außerhalb des Vereins - zur Pflege und Erhalt der Infrastruktur
und zur Gestaltung des Wohngebietes der Waldsiedlung und seines Umfeldes.
d)Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
e)Einwirkung auf öffentliche/ nicht öffentliche Entscheidungsträger oder Institutionen,
soweit dieses den Zielen und dem Zweck des Vereins dienlich ist.
(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Er erstrebt keinen Gewinn und verwendet etwaige Überschüsse ausschließlich zu satzungs-
gemäßen Zwecken.
§2
Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
(1 )Der Verein führt den Namen
„Verein
der Gartenfreunde Spandau-Hakenfelde 1926 e.V."
und ist im Vereinsregister eingetragen.
(2)Der Verein hat den Sitz in Berlin-Spandau
(3)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3
Mitgliedschaft
(1)Mitglied kann jeder werden, der seinen Wohnsitz oder Garten in der Waldsiedlung Spandau
Hakenfelde hat.
(2)Für eine ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein von
a) 20 Jahren wird dem Mitglied die Vereinsnadel in Silber und
b) 30 Jahren die Vereinsnadel in Gold verliehen.
Die Ehrung wird vom geschäftsführenden Vorstand ausgesprochen.
(3)Verdiente Vorsitzende können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu
Ehrenvorsitzenden berufen werden.
(4)Mitglieder, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können
durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden.
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