zurück

 

 

 

 

 

VdG                                                                                            25.04.05

 

 

BA Spandau – Abt. Bau                        per Fax: 3303-3262

 

Betr.: „Knöllchenaktion in der Waldsiedlung –April 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Röding,

 

es braucht keiner näheren Erklärung, dass das Ergebnis der Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr) im Monat April 2005 in der Waldsiedlung nicht nur Irritation, sondern auch Verbitterung ausgelöst hat.

Die Betroffenen haben kein Verständnis dafür, dass ohne näheren Hintergrund eine solche „Putzaktion“ durchgeführt wird. Hinweiszettel können hier nicht ausreichen.

Eine auf den „Tannenweg“ (Brand im Fichtenweg) bezogene Situation war nicht gegeben. Darüber hinaus hat die bis dahin allein zuständige Polizei keinen Handlungsbedarf für ein solches Vorgehen erkannt. Über Beschwerden der Feuerwehr liegen keine Erkenntnisse vor. Situationsveränderungen für die Annahme von abstrakter Gefahr i.S.d. StVO (enge Stelle) sind nicht eingetreten.

 

Parkraumnot ist nicht nur ein Phänomen dieser Siedlung, sondern in weiten Teilen der Stadt gegeben. Beschränkungen/Wegfall von Stellflächen lösen beim Parksuchverkehr im Umfeld immer einen Dominoeffekt aus. In dem hier gegebenen geschlossenen Siedlungsgebiet, das hierfür kaum Ausweichmöglichkeiten bietet, wird gegenüber dem offenen Stadtgebiet zusätzlich das soziale Gleichgewicht der Siedler im friedlichen Zusammenleben erheblich belastet, wenn nicht sogar gefährdet.

 

Bereits Mitte der 80. Jahre hatte das BA-Abt.Bauen zugesichert, eine Feld- und Strukturanalyse für die Siedlung zu erstellen, um genau diese Problemlage für die Zukunft mit Lösungen zu versehen. Während in Neubaugebieten der Sachverhalt „ruhender Verkehr“ bereits planerisch –als autofrei oder nicht- Eingang findet, muss hier Altes und Neues (nämlich Wohnen in der Gartenstadt und Mobilität) in einen Konsens gebracht werden. Dass dabei auch Uneinsichtigkeit und Rücksichtslosigkeit von Bewohnern zu beklagen ist, soll nicht verschwiegen werden. Das Gespräch der Bewohner untereinander muss hier verstärkt werden, denn Eigennutz und Desinteresse erfahren in diesem Fall die gleiche Wirkung, wie die Maßnahme der Ordnungsbhörde.

 

Mit der Broschüre „Waldsiedlung Spandau“, Herausgeber: GSW 1986 i.V.m. dem Sen Stadtentwicklung und Umweltschutz –Landeskonservator- ist den Bewohnern eine Information über das Baudenkmal Gartenstadt „Waldsiedlung“ an die Hand gegeben worden. In der Broschüre sind nicht nur Architektur und Wohnkonzept beschrieben, sondern ist auch eine Bestands- und Zielplanung für den ruhenden Verkehr ausgewiesen (Planzeichnungen in der Anlage der Broschüre).

Im Falle z.B. von Aspen- und Buchenweg sind einseitig Stellflächen für den ruhenden Verkehr enthalten. Für die Parkplätze Tannenweg und Eichenweg Stellplatzmarkierungen vorgesehen. Darüber hinaus befinden sich parallel zum Birkenweg (hinter der sog. Ladenzeile) 23 Pkw-Stellflächen.

 

Die von der Rechtsprechung festgelegte Definition von „enger Stelle“ i.V.m. §12 Abs. 1 StVO stammt aus dem Jahre 1999. Ihre unmittelbare Anwendung auf die Waldsiedlung –nämlich ganzer Straßenzüge- kann hier so nicht zum Tragen kommen.

Sowohl die Zonengeschwindigkeit in der Siedlung als auch die RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen = Fahrstreifen von 2 bis 3,25m) lassen grundsätzlich für Beschwerden von Fz-Führern des Individualverkehrs keinen Raum über „enge Stellen“ i.S.e. Straßenzuges.

In Bezug auf den Liefer- und Entsorgungsverkehr ist nicht die Siedlung an die Fahrzeuge, sondern sind die Fahrzeuge an die Siedlung anzupassen.

 

Auf dem Feld „Rettungseinsatz –Fw“ müssen ähnliche Überlegungen gelten. Hier wären aber auch Überlegungen und Maßnahmen der Verwaltung vorzusehen, die eine Nutzung auch von anderen Straßenteilen für den Notfall einbeziehen (Gehweg, „Parksteifenunterbrechung“).

 

Dem auch von Ihrer Verwaltung immer wieder vorgetragenen Argument, die Siedlung verfüge an anderer Stelle über ausreichend Stellfäche für Fahrzeuge, kann nicht gefolgt werden. So würde z.B. ein zulässiges Parken auf der Wichernstraße - Bahnseite (eine von zwei Erschließungsstraßen für die Siedlung) den jetzt möglichen Begegnunsverkehr fast unmöglich machen. Auf dem Pappelweg sind nur im Winter partiell bis zu 25 freie Stellflächen auszumachen.

 

Da offensichtlich von keiner behördlichen Seite eine Erhebung der Vk-Situation in der Waldsiedlung vorgenommen wurde, legen wir einen Auszug aus der vom VdG vorgenommenen Untersuchung vor.

Danach wären von der „Bereinigungsaktion“ Aspenweg/Buchenweg zZ rd. 130 Fz betroffen, die an anderer Stelle Parkfläche suchen müssten.

 

 

Übersicht der am 21.11.2004 gezählten Fahrzeuge in der Waldsiedlung

 

Pkw,VV-Bus,Van

Kleinlaster/Wohnm.

Motorrad

Summe alle

 

Akazienweg

3

 

 

3

 

Aspenweg

83

 

3

86

 

Birkenweg

36

 

1

37

 

Buchenweg

42

1

1

44

 

Doehlweg

15

 

 

15

 

Eichenweg

6

 

 

6

 

Eichenweg P

23

1

1

25

 

Erlenweg

4

1

 

5

 

Eschenweg

87

1

4

92

 

Fichtenweg

57

1

5

63

 

Holunderweg

26

 

 

26

 

Kastanienweg

3

 

 

3

 

Lichtwarkweg

2

 

 

2

 

Lindenweg

0

 

1

1

 

Merianweg

32

 

2

34

 

Pappelweg

33

 

 

33

 

Schlehenweg

13

 

1

14

 

Tannenweg

4

 

14

18

 

Tannenweg (P)

10

 

 

10

 

Wichernstraße

30

3

1

34

 

Gesamt

509

8

34

551

 

 

 

Abweichung 5%

 

578,55

 

 

 

Es soll der Versuch unternommen werden, mit Hilfe Ihrer Verwaltung (bzw. dem BA, der BVV) eine Lösung  aus dem „Fallstrick enge Stelle“ zu finden.

 

Vorschläge für den Gesprächstermin:

 

1.           Aussetzung der Verfolgungsmaßnahmen „enge“ Stelle i.S.d. § 12 Abs 1 StVO bis zum Abschluss der Gespräche mit Ihnen.

 

2.           Aussetzung der Ahndungsmaßnahmen für bereits eingeleitete Vk-OWi bis zum Abschluss der Gespräche mit Ihnen.

 

3.           Überprüfen des Ermessenspielraums der Behörde beim Einschreiten gem. § 12 Abs.1 StVO (enge Stelle).

 

4.           Nachhaltige Ahndung von Verstößen gegen das Abstandsgebot von 5m vor und hinter Einmündungen/Kreuzungen (hier: wegen der ungehinderten Zufahrt von Versorungs- und Rettungsfahrzeugen).

 

5.           Realisierung der Zielplanung, wie sie in der Broschüre GSW/Sen Stadt/Um ausgewiesen ist; dabei ist auch die unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes vorgesehene Gestaltung (gegliederte Stellfächen) für die Parkplätze Eichenweg/Tannenweg vorzunehmen.

 

6.           Beschränkung der Parkplätze Eichweg/Tannenweg durch Zeichen „nur für Pkw“.

 

7.           Prüfung, an welchen Stellen Gehwegteile in das Gebot der Abstandsflächenberechnung einbezogen werden können.

 

8.           Erfassen aller Straßen/Straßenteile, die von einem Haltverbot gem. §12 Abs. 1 StVO (enge Stelle) unabdingbar betoffen sind (Offenlegung eines Lageplans).

 

9.           Kennzeichnung der Straßenzüge (Streifenmarkierung), die –bei entsprechender Fz-Breite- ruhenden Verkehr aufnehmen können (Aussage Ord-Kräfte: es darf kein Fz stehen, da sonst andere Vk-Teilnehmer einen Rechtsirrtum begehen könnten).

 

10.        Gliederung der Parkflächen im Bereich Parkplatz Birkenweg vor der Ladenzeile (2,8t), um eine effiziente Parkraumnutzung zu erreichen.

 

11.        Entwicklung von Perspektiven für Parkraum (z.B. im Lichtwarkweg, Gärten JVA am Lichtwarkweg o.a.), Prüfung der Anwendung von Regelungen über „verkehrsberuhigte Bereiche“.

 

12. Information aller Bewohner über Rechts- Sach- und Planungsstand zur Parkraumsituation in der Siedlung durch den VdG. In der Zielvorstellung wäre ein Verhaltenskodex denkbar, der - ähnlich einer Satzung - eine Orientierungs- und Leitlinie in Sachen „Siedlungsverkehr“ für alle gegenwärtigen und künftigen Bewohner der Waldsiedlung darstellen könnte.

 

VdG

Detlef Kapitzke

 

Zum Gesprächstermin werden erscheinen: D.Kapitzke, D. Schumacher, P. Kalkow

 

zurück